Die seelische Gesundheit und die individuelle Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen in unserer Praxis im Mittelpunkt. Um Ihnen den Weg zur passenden Unterstützung so leicht wie möglich zu machen, finden Sie hier wichtige Informationen zur Kostenübernahme.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Die Kosten einer medizinisch notwendigen psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Behandlung im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie erfolgt.
Einfache Abrechnung: Bringen Sie bitte zum ersten Termin sowie einmal in jedem neuen Quartal die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes mit. Die Abrechnung der Kassenleistungen erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Keine Überweisung erforderlich: Für die Kontaktaufnahme mit unserer Praxis benötigen Sie grundsätzlich keine Überweisung vom Kinder-, Jugend- oder Hausarzt.
Keine gesetzliche Zuzahlung: Für psychotherapeutische Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Hiervon unberührt bleiben gegebenenfalls individuell vereinbarte Privatleistungen oder Ausfallhonorare für nicht rechtzeitig abgesagte Termine.
Autismustherapie und Eingliederungshilfe
Für eine spezialisierte Autismustherapie oder autismusspezifische Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, häufig das Jugendamt, möglich sein. Bei Kindern und Jugendlichen kann hierfür insbesondere die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII infrage kommen.
Voraussetzung ist eine individuelle Prüfung und Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger. Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch über das Verfahren und unterstützen Sie bei der Antragstellung, beispielsweise beim Jugendamt der Stadt Bonn oder des Rhein-Sieg-Kreises.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe können die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie übernehmen. Umfang und Höhe der Erstattung richten sich jedoch nach dem jeweiligen Versicherungstarif, den Beihilfevorschriften und den individuellen Vertragsbedingungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle nach den Voraussetzungen, dem erstattungsfähigen Umfang, möglichen Höchstsätzen und einer gegebenenfalls erforderlichen vorherigen Genehmigung zu erkundigen.
Selbstzahler
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Kosten für Diagnostik, psychotherapeutische Begleitung oder Beratung selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung mit einer Krankenversicherung.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die voraussichtlichen Kosten und die Abrechnungsbedingungen informieren wir Sie vor Beginn der jeweiligen Leistung.